Treuhänder Rechtsanwalt
Dr. Lutz Förster
Pulheimer Straße 19
50321 Brühl
Tel.: 02232/210511
Fax: 02232/210570
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Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 – 54 der Abgabenordung können insgesamt bis zu
1. 20 o/o des Gesamtbetrags der Einkünfte oder
2. 4 o/oo der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter
als Sonderausgaben abgesetzt werden (§ 10 b Abs. 1 Satz 1 EStG).
Gemäß der Bescheinigung des Finanzamtes Brühl, Steuernummer 224/5788/0563 kann der Treuhänder für Zuwendungen an die Dr. Marlene Nagelschmidt-Stiftung im Sinne der §§ 51 ff AO Zuwendungssbescheinigungen erteilen.